VW Tiguan Handbuch

Volkswagen Tiguan Reparaturanleitung: Vorgaben für das Umrüsten von Räder-/Reifen-Kombinationen (Dokumente)

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Rechtliche Bedingungen

Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis) erteilt.

Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung  enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden.

Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung  genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden.

  • Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse nach 22 StVZO.
  • Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerhalb der Europäischen Union gelten zum Teil andere gesetzliche Bestimmungen.

Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme enthaltenen Tabellen zeigen die empfohlenen und durch einer Technischen Prüforganisation begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen an den Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig.

Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich um Kombinationen, die den Anforderungen in Bezug auf Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb empfohlen.

Beachten Sie auch die Hinweise zu den neuen Fahrzeug-Zulassungsdokumenten seit dem 01.10.2005.

Technische Bedingungen

  • Die in den Tabellen der einzelnen Fahrzeuge aufgeführten Räder/Reifen-Kombinationen bzw. Umrüstungen beziehen sich ausschließlich auf Original Scheibenräder.
  • Eine Freigabe für Räder/Reifen-Kombinationen bzw. Umrüstung mit Scheibenrädern aus dem Zubehörhandel ist mit der beiliegenden Gutachterlichen Stellungnahme nicht möglich.
  • Schlauchlose Gürtelreifen dürfen nur auf Schrägschulterfelgen mit Sicherheitsschulter, z. B. Rundhump, gefahren werden.
  • Reifen mit Notlaufeigenschaften (verstärkte Seitenwand) dürfen nur auf Scheibenrädern mit Extended Hump und Fahrzeugen mit Reifendrucküberwachung gefahren werden.
  • Bei Einsatz der angegebenen Räder/Reifen-Kombinationen müssen die zugehörigen Reifenfülldruckwerte eingehalten werden. Reifenfülldrücke stehen auf dem Reifenfülldruckschild auf der Innenseite der Tankklappe bzw. an der B-Säule Fahrerseite.
  • Bei Einsatz der angegebenen Räder/Reifen-Kombinationen müssen die zugehörigen Reifenfülldruckwerte eingehalten werden. Reifenfülldrücke stehen auf dem Reifenfülldruckschild auf der Innenseite der Tankklappe bzw. an der B-Säule Fahrerseite.
  • Ausreichende Freigängigkeit der Räder und Reifen zu Radhaus-, Fahrwerks- und Bremsbauteilen ist bei Beachtung der in der Gutachterlichen Stellungnahme festgelegten Hinweise und Auflagen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet.
  • Wenn nicht anders angegeben, dürfen Schneeketten ausschließlich an den Antriebsrädern montiert werden. Bei Allrad-Fahrzeugen dürfen allerdings nur die Vorderräder mit Schneeketten ausgerüstet werden.

Zusätzliche Radhausverbreiterungen (FLAPS)

Bei einigen Fahrzeugen müssen aus zulassungstechnischen Gründen bei bestimmten Rad-/Reifenkombinationen Radhausverbreiterungen (FLAPS) am Kotflügel bzw. Stoßfänger angebracht werden -Pfeile-.

Volkswagen Tiguan. N44-10341

Bitte informieren Sie sich über die Notwendigkeit des Anbaus der FLAPS.

Die nötigen Informationen zu den Rad-/Reifenkombinationen finden Sie in der Übersichtstabelle des jeweiligen Fahrzeuges.

Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Winterreifen

Höchstgeschwindigkeiten für V- und Extra Load (XL) Winterreifen

Fahrzeug Ausführung Antriebsart Max. Achslast Winterreifen vmax mit V-Winterreifen
Phaeton 2003 > 3,2l/177 kW V6 Limousine Frontantrieb 1420 kg 235/60 R 16 100V 240 km/h
Kurzer und langer Radstand        235/55 R 17 99V 235 km/h
        235/50 R 18 101V extra load 240 km/h
        245/45 R 19 102V extra load 230 km/h
        255/40 R 19 100V extra load 240 km/h
Phaeton 2003 > 3,0l/165 kW V6 TDI Limousine 4Motion 1490 kg 235/55 R 17 99V 220 km/h
Kurzer und langer Radstand       235/50 R 18 101V extra load 240 km/h
        245/45 R 19 102V extra load 230 km/h
        255/40 R 19 100V extra load 230 km/h
Phaeton 2003 > 4,2l/246 kW V8   Limousine 4Motion 1430 kg 235/55 R 17 99V 235 km/h
Kurzer Radstand       235/50 R 18 101V extra load 240 km/h
        245/45 R 19 102V extra load 230 km/h
        255/40 R 19 100V extra load 240 km/h
Phaeton 2003 > 4,2l/246 kW V8   Limousine 4Motion 1450 kg 235/55 R 17 99V 230 km/h
Langer Radstand       235/50 R 18 101V extra load 240 km/h
        245/45 R 19 102V extra load 230 km/h
        255/40 R 19 100V extra load 240 km/h
Phaeton 2003 > 5,0l/230 kW V10 TDI  Kurzer Radstand Limousine 4Motion 1640 kg 235/50 R 18 101V extra load 210 km/h
Phaeton 2003 > 5,0l/230 kW V10 TDI  Langer Radstand Limousine 4Motion 1650 kg 235/50 R 18 101V extra load 210 km/h
Phaeton 2003 > 6,0l/309 kW W12    Limousine 4Motion 1550 kg 235/50 R 18 101V extra load 235 km/h
        245/45 R 19 102V extra load 230 km/h
Kurzer und langer Radstand       255/40 R 19 100V extra load 220 km/h

Zulassungsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Nur beim Verwenden von Winterreifen ist es zulässig, dass die vom Fahrzeug erreichbare Höchstgeschwindigkeit oberhalb der durch das Geschwindigkeitssymbol angegebenen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen liegt.

In diesem Fall muss ein Hinweisschild mit folgendem Inhalt angebracht werden:

Achtung Winterreifen!
Zulässige Höchstgeschwindigkeit...km/h

Hinweis

Dieses Hinweisschild muss sich im Blickfeld des Fahrers befinden!

Fahrzeug-Zulassungsdokumente seit dem 01.10.2005

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG "Zulassungsdokumente für Fahrzeuge" in das nationale Recht und datenschutzrechtliche Anforderungen haben die Einführung neuer, fälschungssicherer Zulassungsdokumente erforderlich gemacht.

Seit dem 01.10.2005 werden von den Zulassungsbehörden bei Neuzulassungen, beim Halterwechsel, bei der Eintragung von technischen Änderungen und allen weiteren Befassungen nur noch die neuen Dokumente ausgegeben.

Die neuen Zulassungsdokumente bestehen aus:

  • der Zulassungsbescheinigung Teil I, die den Fahrzeugschein ersetzt und
  • der Zulassungsbescheinigung Teil II, die an Stelle des Fahrzeugbriefes tritt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • enthält alle technischen Fahrzeugdaten, die zur Zulassung eines Fahrzeugs in Europa vorliegen müssen, allerdings wird nur noch eine serienmäßig genehmigte Rad-/Reifenkombination angegeben
  • hat den technischen Daten zugeordnete EU-weit einheitliche alphanumerische Codes, damit die deutsche Zulassungsbescheinigung für eine Zulassung im EU-Ausland problemlos in das dort vorgeschriebene Zulassungsdokument umgesetzt werden kann
  • enthält ein Feld zur Dokumentation der vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung des Fahrzeugs und wird daher bei einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung nicht mehr eingezogen

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • enthält den Hinweis, das der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird
  • enthält nur noch den aktuellen und, falls vorhanden, den letzten Fahrzeughalter, die tatsächliche Anzahl der Vorhalter wird numerisch angezeigt
  • enthält nur noch einen kleinen Teil der technischen Fahrzeugdaten
  • dient nicht mehr zur Dokumentation der vorübergehenden Fahrzeug-Stilllegung. Die in den alten Fahrzeugdokumenten unter Ziffer 1 genannte Fahrzeug- und Aufbauart gibt es zukünftig nicht mehr. Sie wird in den neuen Dokumenten durch EU-einheitliche Fahrzeugklassen mit Art des Aufbaus ersetzt

Für den Fahrzeugführer ergeben sich durch die Einführung der neuen Zulassungsdokumente kaum Änderungen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist, wie der alte Fahrzeugschein, im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.

Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung  genehmigten Kombinationen gefahren werden.

Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.

COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)

Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen.

Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity).

Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung) übereinstimmt und ohne Einzelabnahme in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach EG-Betriebserlaubnis produziert wurden.

Diese Fahrzeuge tragen im Bereich der Fahrertür, bei älteren Fahrzeugen im Motorraum, ein EG-Typschild (schwarzer Aufkleber).

Das COC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die Zulassungsbescheinigungen und sollte deshalb nicht als Original im Fahrzeug mitgeführt werden.

Im COC-Papier sind ausführliche technische Daten und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

EG-Typgenemigungsnummer, Verkaufstyp und Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung

Die nachstehenden Bezeichnungen beziehen sich nur auf VW-Fahrzeuge

Seit dem 01.01.1998 müssen alle PKW, die innerhalb der Europäischen Union für den Straßenverkehr zugelassen werden, eine Typgenehmigung nach den Richtlinien der EU besitzen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach 21 StVZO in Deutschland in den Verkehr kommen.

Damit gelten für alle Automobilhersteller die gleichen Richtlinien. Der Handel über die Landesgrenzen, innerhalb der EU, wird dadurch erleichtert.

Die EG-Typgenemigungsnummer und ausführliche technische Daten zum Fahrzeug wie Schadstoffklassifizierung und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen sind im COC-Papier aufgeführt.

EG-Typgenemigungsnummer (Typ-Genehmigungs-Typ) Verkaufstyp Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung
AA 121 up! 2012 >
AA BL1 e-up! 2014 >
6R 6R Polo 2010 >
6R 6C Polo 2014 >
1K 5K Golf 2009 >
AU 5G Golf 2013 >
AU BE1 e-Golf 2014 >
AUV BA5 Golf Variant 2014 >
1K 517 Golf Cabriolet 2012 >
16 162 Jetta 2011 >
16 5C1 Beetle 2012 >
1KM AJ5 Golf Variant 2010 >
1KP 521 Golf Plus 2009 >
AUV AM1 Golf Sportsvan 2015 >
1T 1T Touran 2003 >; Cross Touran 2008 >
13 137 Scirocco 2009 >
13 138 Scirocco 2015 >
1F 1F Eos 2006 >
3C 362 Passat Limousine 2011 >
3C 365 Passat Variant 2011 >
3C 3G2 Passat 2015 >
3C 3G5 Passat Variant 2015 >
3CC 357 Passat CC 2009 >, CC 2010 >
3CC 358 CC 2012 >
3D 3D Phaeton 2003 >
5N 5N Tiguan 2008 >
7N 7N Sharan 2011 >
7P 7P Touareg 2010 >, Touareg 2015 >
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