Rechtliche Bedingungen
Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis) erteilt.
Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden Punkte beachtet werden:
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden.
Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme enthaltenen Tabellen zeigen die empfohlenen und durch einer Technischen Prüforganisation begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen an den Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig.
Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich um Kombinationen, die den Anforderungen in Bezug auf Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb empfohlen.Beachten Sie auch die Hinweise zu den neuen Fahrzeug-Zulassungsdokumenten seit dem 01.10.2005.
Technische Bedingungen
Zusätzliche Radhausverbreiterungen (FLAPS)
Bei einigen Fahrzeugen müssen aus zulassungstechnischen Gründen bei bestimmten Rad-/Reifenkombinationen Radhausverbreiterungen (FLAPS) am Kotflügel bzw. Stoßfänger angebracht werden -Pfeile-.
Bitte informieren Sie sich über die Notwendigkeit des Anbaus der FLAPS.
Die nötigen Informationen zu den Rad-/Reifenkombinationen finden Sie in der Übersichtstabelle des jeweiligen Fahrzeuges.
Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Winterreifen
Höchstgeschwindigkeiten für V- und Extra Load (XL) Winterreifen
Fahrzeug | Ausführung | Antriebsart | Max. Achslast | Winterreifen | vmax mit V-Winterreifen |
Phaeton 2003 > 3,2l/177 kW V6 | Limousine | Frontantrieb | 1420 kg | 235/60 R 16 100V | 240 km/h |
Kurzer und langer Radstand | 235/55 R 17 99V | 235 km/h | |||
235/50 R 18 101V extra load | 240 km/h | ||||
245/45 R 19 102V extra load | 230 km/h | ||||
255/40 R 19 100V extra load | 240 km/h | ||||
Phaeton 2003 > 3,0l/165 kW V6 TDI | Limousine | 4Motion | 1490 kg | 235/55 R 17 99V | 220 km/h |
Kurzer und langer Radstand | 235/50 R 18 101V extra load | 240 km/h | |||
245/45 R 19 102V extra load | 230 km/h | ||||
255/40 R 19 100V extra load | 230 km/h | ||||
Phaeton 2003 > 4,2l/246 kW V8 | Limousine | 4Motion | 1430 kg | 235/55 R 17 99V | 235 km/h |
Kurzer Radstand | 235/50 R 18 101V extra load | 240 km/h | |||
245/45 R 19 102V extra load | 230 km/h | ||||
255/40 R 19 100V extra load | 240 km/h | ||||
Phaeton 2003 > 4,2l/246 kW V8 | Limousine | 4Motion | 1450 kg | 235/55 R 17 99V | 230 km/h |
Langer Radstand | 235/50 R 18 101V extra load | 240 km/h | |||
245/45 R 19 102V extra load | 230 km/h | ||||
255/40 R 19 100V extra load | 240 km/h | ||||
Phaeton 2003 > 5,0l/230 kW V10 TDI Kurzer Radstand | Limousine | 4Motion | 1640 kg | 235/50 R 18 101V extra load | 210 km/h |
Phaeton 2003 > 5,0l/230 kW V10 TDI Langer Radstand | Limousine | 4Motion | 1650 kg | 235/50 R 18 101V extra load | 210 km/h |
Phaeton 2003 > 6,0l/309 kW W12 | Limousine | 4Motion | 1550 kg | 235/50 R 18 101V extra load | 235 km/h |
245/45 R 19 102V extra load | 230 km/h | ||||
Kurzer und langer Radstand | 255/40 R 19 100V extra load | 220 km/h |
Zulassungsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Nur beim Verwenden von Winterreifen ist es zulässig, dass die vom Fahrzeug erreichbare Höchstgeschwindigkeit oberhalb der durch das Geschwindigkeitssymbol angegebenen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen liegt.
In diesem Fall muss ein Hinweisschild mit folgendem Inhalt angebracht werden:
Achtung Winterreifen! |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit...km/h |
Hinweis
Dieses Hinweisschild muss sich im Blickfeld des Fahrers befinden!
Fahrzeug-Zulassungsdokumente seit dem 01.10.2005
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG "Zulassungsdokumente für Fahrzeuge" in das nationale Recht und datenschutzrechtliche Anforderungen haben die Einführung neuer, fälschungssicherer Zulassungsdokumente erforderlich gemacht.
Seit dem 01.10.2005 werden von den Zulassungsbehörden bei Neuzulassungen, beim Halterwechsel, bei der Eintragung von technischen Änderungen und allen weiteren Befassungen nur noch die neuen Dokumente ausgegeben.
Die neuen Zulassungsdokumente bestehen aus:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für den Fahrzeugführer ergeben sich durch die Einführung der neuen Zulassungsdokumente kaum Änderungen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist, wie der alte Fahrzeugschein, im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen gefahren werden.
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen.Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity).
Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung) übereinstimmt und ohne Einzelabnahme in jedem EU-Land zugelassen werden kann.Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach EG-Betriebserlaubnis produziert wurden.
Diese Fahrzeuge tragen im Bereich der Fahrertür, bei älteren Fahrzeugen im Motorraum, ein EG-Typschild (schwarzer Aufkleber).Das COC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die Zulassungsbescheinigungen und sollte deshalb nicht als Original im Fahrzeug mitgeführt werden.
Im COC-Papier sind ausführliche technische Daten und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.EG-Typgenemigungsnummer, Verkaufstyp und Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung
Die nachstehenden Bezeichnungen beziehen sich nur auf VW-FahrzeugeSeit dem 01.01.1998 müssen alle PKW, die innerhalb der Europäischen Union für den Straßenverkehr zugelassen werden, eine Typgenehmigung nach den Richtlinien der EU besitzen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach 21 StVZO in Deutschland in den Verkehr kommen.
Damit gelten für alle Automobilhersteller die gleichen Richtlinien. Der Handel über die Landesgrenzen, innerhalb der EU, wird dadurch erleichtert.Die EG-Typgenemigungsnummer und ausführliche technische Daten zum Fahrzeug wie Schadstoffklassifizierung und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen sind im COC-Papier aufgeführt.
EG-Typgenemigungsnummer (Typ-Genehmigungs-Typ) | Verkaufstyp | Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung |
AA | 121 | up! 2012 > |
AA | BL1 | e-up! 2014 > |
6R | 6R | Polo 2010 > |
6R | 6C | Polo 2014 > |
1K | 5K | Golf 2009 > |
AU | 5G | Golf 2013 > |
AU | BE1 | e-Golf 2014 > |
AUV | BA5 | Golf Variant 2014 > |
1K | 517 | Golf Cabriolet 2012 > |
16 | 162 | Jetta 2011 > |
16 | 5C1 | Beetle 2012 > |
1KM | AJ5 | Golf Variant 2010 > |
1KP | 521 | Golf Plus 2009 > |
AUV | AM1 | Golf Sportsvan 2015 > |
1T | 1T | Touran 2003 >; Cross Touran 2008 > |
13 | 137 | Scirocco 2009 > |
13 | 138 | Scirocco 2015 > |
1F | 1F | Eos 2006 > |
3C | 362 | Passat Limousine 2011 > |
3C | 365 | Passat Variant 2011 > |
3C | 3G2 | Passat 2015 > |
3C | 3G5 | Passat Variant 2015 > |
3CC | 357 | Passat CC 2009 >, CC 2010 > |
3CC | 358 | CC 2012 > |
3D | 3D | Phaeton 2003 > |
5N | 5N | Tiguan 2008 > |
7N | 7N | Sharan 2011 > |
7P | 7P | Touareg 2010 >, Touareg 2015 > |
Volkswagen Tiguan Reparaturanleitung > Räder, Reifen, Fahrzeugvermessung: Reifenkontrollanzeige
Allgemeines:
Das System Reifenkontrollanzeige ist Bestandteil der Software im Steuergerät
für ABS -J104-. Das System dient zur Erkennung von langsamen, schleichenden
Reifendruckverlusten an einem Rad. Ereignisspeichereinträge zur
Reifenkontrollanzeige werden im Steuergerät für ABS -J104- ...