Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒
Einleitung
zum Thema
Die Verkehrszeichenerkennung wird in verschiedenen Ländern unterstützt ⇒ Einsatzländer: . Dies ist bei Reisen im Ausland zu beachten.
Anzeige der Verkehrszeichen
Die Anzeige von Geschwindigkeitsgeboten bzw. Überholverboten mit den zugehörigen Zusatzzeichen erfolgt im Display des Kombi-Instruments ⇒ Abb. 174 . Abhängig vom im Fahrzeug verbauten Navigationssystem, werden die Verkehrszeichen ggf. auch in der Kartenanzeige des Navigationssystems angezeigt.
Bei eingeschalteter Verkehrszeichenerkennung werden über eine Kamera im Innenspiegelfuß die Verkehrszeichen vor dem Fahrzeug erfasst. Nach Prüfung und Auswertung der Informationen aus der Kamera, dem Navigationssystem und den aktuellen Fahrzeugdaten werden bis zu 3 gültige Verkehrszeichen ⇒ Abb. 174 mit den zugehörigen Zusatzzeichen dargestellt:
1. Stelle:Das für den Fahrer aktuell gültige Verkehrszeichen wird links im Display des Kombi-Instruments angezeigt. Zum Beispiel ein Geschwindigkeitsgebot 130 km/h⇒ Abb. 174Die permanente Anzeige im Display des Kombi-Instruments erfolgt, wenn am Verkehrszeichen vorbeigefahren wird.
Kurz nach der Ortsein- oder -ausfahrt werden die landesüblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Stadt- bzw. Landstraßen angezeigt. Wenn am Ortsein- oder -ausgang ein zusätzliches Verkehrszeichen mit einem Geschwindigkeitsgebot angebracht ist, wird dieses Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Anzeige von Aufhebungszeichen der Geschwindigkeitsgebote oder Überholverbote erfolgt nicht.
Bei Überschreitung der angezeigten Geschwindigkeitsgebote erfolgt keine Warnung. Verkehrsberuhigte Bereiche werden vom System nicht erkannt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ein- und ausschalten
Anhängermodus
Die Anzeige der gültigen Geschwindigkeitsgebote und Überholverbote für Fahrzeuge mit Anhänger können im Volkswagen Informationssystem im Menü Einstellungen ein- oder ausgeschaltet werden ⇒ Volkswagen Informationssystem .
Volkswagen Tiguan Betriebsanleitung > Im Notfall: Sich selbst und das Fahrzeug absichern
Abb. 216
In der Mitte der Instrumententafel: Taste für die Warnblinkanlage.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema Gesetzliche Bestimmungen zum Absichern eines liegen
gebliebenen Fahrzeugs beachten. In vielen Ländern s ...